Aug 2026

Ist KI in Arztpraxen erlaubt? Was Schweizer Praxen wissen müssen

Ist KI in Schweizer Arztpraxen erlaubt? Der Unterschied zwischen administrativer und klinischer KI, und was der Datenschutz konkret verlangt.

KI & Automatisierung

In vielen Schweizer Praxen taucht gerade dieselbe Frage auf: Jemand hat von einem KI-Tool gelesen, eine Kollegin hat eines erwähnt, und die Idee klingt zunächst verlockend – das Telefon steht nie still, die administrative Arbeit nimmt kein Ende, und da scheint etwas zu sein, das helfen könnte. Und dann kommt sofort die nächste Frage: Dürfen wir das mit Patientendaten überhaupt?

Eine berechtigte Frage. Gerade im Gesundheitswesen ist Vorsicht richtig. Die entscheidende Antwort ist jedoch nicht einfach ja oder nein. Sie hängt davon ab, was die KI tatsächlich tut.

Eine KI, die bei der Terminbuchung hilft, und eine KI, die medizinische Einschätzungen macht, sind rechtlich und funktional nicht dieselbe Kategorie. Sobald man diese Grenze sauber zieht, wird vieles klarer.

Die Grenze, die fast alles entscheidet

Wenn Sie aus diesem Artikel eine Sache mitnehmen, dann diese: Es gibt eine klare Grenze zwischen administrativer KI und klinischer KI. Auf welcher Seite ein Tool steht, bestimmt fast alles Weitere.

Klinische KI berührt die medizinische Entscheidung. Sie schlägt etwa eine Diagnose vor, wertet Befunde aus, empfiehlt eine Behandlung oder bewertet ein medizinisches Risiko. In dem Moment, in dem ein Tool so etwas tut, ist sein Zweck medizinisch.

Administrative KI bleibt dagegen auf der organisatorischen Seite. Sie unterstützt bei der Buchung, erfasst Anliegen, strukturiert Anfragen, beantwortet wiederkehrende organisatorische Fragen und entlastet damit den Praxisempfang. Sie bewertet nicht, diagnostiziert nicht und berät nicht medizinisch.

Warum diese Grenze so wichtig ist: Software wird nicht einfach deshalb zum regulierten Medizinprodukt, weil sie in einer Arztpraxis eingesetzt wird. Entscheidend ist der vorgesehene Zweck. Ein Tool, das Anfragen entgegennimmt und einen Termin bucht, bleibt in der Regel auf der administrativen Seite. Ein Tool, das sagt «das klingt nach X» oder eine medizinische Empfehlung gibt, überschreitet diese Grenze.

Die erste brauchbare Frage lautet deshalb nicht: Wie clever ist die KI?
Sondern: Auf welcher Seite der Grenze steht sie?

Was das Schweizer Regelwerk in der Praxis bedeutet

Die Schweiz arbeitet bei KI bisher nicht mit einem einzigen grossen KI-Gesetz, sondern mit bestehenden Regeln und sektoralen Vorgaben. Für Praxen sind vor allem drei Ebenen relevant:

Datenschutz.
Das geltende Schweizer Datenschutzrecht ist direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar. Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten Personendaten.

Medizinprodukterecht.
Relevant wird es dann, wenn ein Tool in den klinischen Zweck hineinreicht. Für rein administrative Tools ist das normalerweise nicht der Fall – aber genau diese Grenze muss bewusst eingehalten werden.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Patient und Praxen sollten klar erkennen können, mit welchem System sie interagieren und was dieses System tut.

Die eigentliche Frage lautet also nicht: Ist KI in der Arztpraxis erlaubt?
Sondern: Was macht dieses konkrete Tool – und in welche Kategorie fällt es dadurch?

Wie ein Tool es richtig macht

Woran erkennt man ein sinnvolles administratives KI-Tool?

Es führt ein Gespräch mit dem Patienten, um das Anliegen zu erfassen. Es sortiert Anfragen auf organisatorischer Ebene. Es leitet an den richtigen Arzt, das richtige Zeitfenster oder gegebenenfalls an das Labor weiter. Und es bucht direkt in die Agenda der Praxis.

Wenn jemand einen echten Notfall schildert, versucht es nicht, clever zu sein. Es stoppt und verweist auf den klar definierten Notfallweg.

Ebenso wichtig ist, was es nicht tut. Es schlägt keine Diagnose vor. Es empfiehlt keine Medikamente oder Behandlungen. Es stellt keine klinischen Risikoprognosen. Es wird nicht zur zweiten Krankenakte.

Genau diese bewussten Grenzen halten das Tool auf der administrativen Seite.

Das ist auch die Logik, um die herum wir Mira gebaut haben: die Teile automatisieren, die sich sicher automatisieren lassen, und die medizinische Beurteilung dort belassen, wo sie hingehört – bei den Menschen, die dafür ausgebildet sind.

Mira strukturiert, sortiert und bucht. Sie praktiziert keine Medizin und ist so gebaut, dass sie es auch nicht kann.

Datenschutz, klar und praktisch

«Wir sind konform» ist schnell gesagt. In der Praxis zählt aber, was das Tool tatsächlich tut und wie es mit Daten umgeht.

Für Praxen sind vor allem diese Fragen entscheidend:

Wo liegen die Daten?
Gerade bei Gesundheitsdaten ist ein klarer, kontrollierter Speicherort wichtig.

Gibt es eine saubere Auftragsbearbeitungsvereinbarung?
Die Praxis bleibt verantwortlich und braucht eine rechtlich saubere Beziehung zum Anbieter.

Erfasst das System nur, was es wirklich braucht?
Datensparsamkeit ist kein Nice-to-have. Ein administratives Tool sollte nur die Angaben erfassen, die für Buchung und Weiterleitung notwendig sind.

Ist nachvollziehbar, was das System getan hat?
Die Praxis sollte im Zweifel sehen können, welche Anfrage gestellt wurde und wie das System darauf reagiert hat.

Wurde die Datenschutzprüfung gemacht?
Für KI- und Cloud-Tools mit sensiblen Daten sollte das vor dem Go-live sauber geprüft sein.

Nichts davon ist exotisch. Es ist sorgfältige, alltagstaugliche Datenhygiene – und für ein Gesundheitsumfeld unverzichtbar.

Die Fragen, die man jedem Anbieter stellen sollte

Wenn Ihre Praxis ein KI-Tool ernsthaft prüft, sollten diese Fragen beantwortet werden können:

  • Ist das ein Medizinprodukt – und wenn nein, warum nicht?
  • Wo werden die Patientendaten gehostet, und wer kann darauf zugreifen?
  • Gibt es eine Auftragsbearbeitungsvereinbarung?
  • Was passiert im Notfall?
  • Welche Daten werden wirklich benötigt?
  • Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Gute Antworten schützen nicht nur rechtlich. Sie zeigen auch, ob das Tool für das Schweizer Gesundheitswesen gebaut wurde – oder nur für einen anderen Markt.

Also: Ist KI in Schweizer Praxen erlaubt?

Ja – wenn man die Kategorie sauber definiert.

Administrative KI, die den Praxisbetrieb unterstützt, ist grundsätzlich möglich, solange sie sich an die Datenschutzregeln hält und klar ausserhalb medizinischer Entscheidungen bleibt. Klinische KI ist ebenfalls möglich, aber auf einem strengeren Weg und mit anderen Anforderungen.

Die häufigste Verwirrung entsteht dort, wo beides über einen Kamm geschoren wird. Das sollte man nicht tun.

Ihre Aufgabe ist nicht, die ganze Rechtslage auswendig zu kennen. Ihre Aufgabe ist, zu wissen, welche Art von Tool vor Ihnen steht – und es an dem Massstab zu prüfen, der für genau diese Kategorie gilt.

Dann wird aus der Frage «Dürfen wir das?» etwas viel Hilfreicheres:
«Passt dieses Tool wirklich zu unserer Praxis – fachlich, organisatorisch und rechtlich?»

Dies ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Jede Praxis sollte ihre eigenen Pflichten im konkreten Fall prüfen, idealerweise mit fachkundiger Unterstützung.
Wenn Sie sehen möchten, wie ein administratives Tool diese Grenzen in der Praxis zieht,
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Wir zeigen Ihnen, wie Mira mit Daten umgeht und wo sie bewusst Halt macht.

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